Wartezeit für Therapieplatz: ca. 1 Monat

Infos & Kontakt

Für Fragen oder Anmeldungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie die angegebenen Wartezeiten für einen Therapieplatz, die auf dieser Seite jeweils aktuell aufgeschaltet sind.

Wichtige Informationen

Deckung der Kosten durch die Krankenkasse

Im Rahmen des Anordnungsmodells ist die psychologische Psychotherapie seit dem 1. Juli 2022 von der Grundversicherung der Krankenkassen abgedeckt, sofern sie von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet wurde. Franchise und Selbstbehalt müssen dabei wie bei anderen Leistungen der Grundversicherung selber getragen werden. Es gelten die offiziell festgelegten Tarife, wobei sowohl die Therapiedauer als auch die Zeit für Vor- und Nachbereitung verrechnet werden.

Vor der Psychotherapie

Lassen Sie bitte vor der Therapieaufnahme das Formular „Anordnung psychologische Psychotherapie“ (siehe PDF oben) von einer zur Ausstellung berechtigten ärztlichen Fachperson (z. B. Hausärzt:in oder Psychiater:in) unterschreiben. Bitte bringen Sie die unterschriebene Anordnung unbedingt zum ersten Termin mit, andernfalls kann die Behandlung bei uns leider nicht beginnen. Sollten Sie schon einmal mit einer solchen Anordnung in Psychotherapie gewesen sein, müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse vorgängig abklären, wie viele Sitzungen Sie noch zugute haben.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir besprechen Ihr Anliegen und welche Art von therapeutischer Unterstützung Sie benötigen. Dabei klären wir gemeinsam, ob für Sie eine Psychotherapie bei uns in Frage kommt. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die unterschriebene Anordnung für psychologische Psychotherapie und die Krankenkassenkarte Ihrer Grundversicherung mit.

Mitarbeit in der Psychotherapie

Im gesamten Verlauf der Psychotherapie ist Ihre Mitarbeit gefragt. Wir bitten Sie beispielsweise, diagnostische Fragebogen auszufüllen, gewisse Dinge bei sich zu beobachten, Denkmuster zu hinterfragen oder neue Verhaltensweisen auszuprobieren. Dabei ist wichtig, dass Sie jeweils mit der behandelnden Therapeutin besprechen, was für Sie in Frage kommt und was nicht. Veränderungen durch die Psychotherapie finden nicht nur während, sondern v. a. zwischen den Therapiesitzungen statt.

Online-Sitzungen

Für das Kennenlernen und den Vertrauensaufbau sind Therapiesitzungen vor Ort in der Praxis wichtig und nötig. Im Verlauf der Psychotherapie ist es möglich, gewisse Termine online abzuhalten (z. B. bei leichten körperlichen Krankheitssymptomen). Bitte besprechen Sie einen allfälligen Wunsch nach Onlineterminen direkt mit Ihrer behandelnden Psychotherapeutin.

Absage von Terminen

Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich. Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die Sitzung zu Ihren Lasten verrechnet. Kosten für versäumte Termine werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen selbst getragen werden.

Verlängerung der Psychotherapie

Eine Anordnung für psychologische Psychotherapie gilt für 15 Sitzungen, die nach Rücksprache mit der anordnenden ärztlichen Fachperson um 15 Sitzungen verlängert werden kann. Um die Behandlung nach 30 Sitzungen fortzusetzen, ist die Zustimmung von Psychiater:innen und der Vertrauensärzt:innen der Versicherung erforderlich.

Psychotherapeut:in – Psycholog:in – Psychiater:in

Ein:e psychologische:r Psychotherapeut:in hat an einer Universität oder Fachhochschule Psychologie studiert und anschliessend berufsbegleitend eine mehrjährige Ausbildung in Psychotherapie absolviert. Ein:e Psychiater:in hat Medizin studiert danach eine Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Beide arbeiten in Gesprächen mit psychotherapeutischen Verfahren.

Medikamente und Arztzeugnisse

Im Unterschied zu psychologischen Psychotherapeut:innen können Ärzt:innen Medikamente verschreiben und Arztzeugnisse ausstellen. Dies kann sowohl durch den/die Hausärzt:in als auch durch eine:n Psychiater:in erfolgen.

Schweigepflicht und Berufsethik

Als Psychologinnen und Psychotherapeutinnen unterstehen wir der beruflichen Schweigepflicht. Zudem halten wir die Berufsethik und Berufsordnung der Föderation der Schweizer Psycholog:innen (FSP) ein. Das heisst, wir orientieren unsere Berufsausübung an den in den Richtlinien der FSP verankerten Standards.

Psychischer Notfall

Wenn Sie uns oder Ihre:n Hausärzt:in in einem psychischen Notfall nicht erreichen, wenden Sie sich entweder an die Sanität 144 oder an eine der folgenden Stellen (24 Std. / Tag):

Standort

Die Praxis befindet sich im 2. Stock an der Thunstrasse 8 im Berner Kirchenfeldquartier. Im gleichen Gebäude hat unten der Take-away „Mega Pizza“ sein Geschäft.

Die nächste ÖV-Haltestelle heisst „Bern, Helvetiaplatz“ (Tram Nr. 6, 7, 8 und Bus Nr. 19)

Psychotherapie Thomi GmbH
Thunstrasse 8
3005 Bern